Sozialauswahl Rechtsanwalt Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.sozialauswahl.de
www.sozialauswahl.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
Anwalt/Experte
Sozialauswahl
Onlineberatung
Aktuelles
Anmelden
Details
14.06.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigung: Mehrere Schuhgeschäfte sind ein Betrieb

Eine ordnungsgemäße Sozialauswahl ist bei der betriebsbedingten Kündigung häufig der entscheidende Knackpunkt. Die richtige Sozialauswahl fängt schon bei der Frage an, wer vergleichbar ist und ob mehrere Geschäfte, Niederlassungen, Verwaltungsstellen zusammen zu betrachten sind. Die Einzelhandelsgeschäfte eines Unternehmen, dass mehrere Schuhläden in verschiedenen Städten betreibt, sind ein Betrieb, entschied das Arbeitsgericht Solingen. Bei einem Einzelhandelsunternehmen mit zentral gelenkten Verkaufsstellen stelle nicht die einzelne Verkaufsstelle einen Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes dar, sondern die Verkaufsstellen in ihrer Gesamtheit. Daher hätte die Sozialauswahl auch über alle Verkaufsstellen durchgeführt werden müssen. Aber auch die Zahl der Beschäftigten richte sich nach den Arbeitnehmern aller Verkaufsstellen, was zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes führte (§ 23 KSchG). Das Arbeitsgericht Solingen erklärte so die Kündigung der klagenden Schuhverkäuferin für unwirksam.


Unsere Angebote - KündigungsCheck
1.Kündigung-Check - Prüfung Ihrer Kündigung durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fehler. Lassen Sie Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht von erfahrenen Praktikern einschätzen. Mit begründetem Abfindungsvorschlag! Sollten Sie sich zur Klage entscheiden, können Sie unsere Fachanwälte auch mit der Kündigungsschutzklage beauftragen.
Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema Sozialauswahl stellen